KündigungsberechtigungFührt die Verwendung eines falschen Firmenstempels zur unzulässigen Kündigung?
26.09.20242 Min. LesedauerIWW
Allein die Verwendung eines falschen Firmenstempels macht die Kündigung durch einen Prokuristen des Arbeitgebers nicht unwirksam (Arbeitsgericht Suhl (14.08.2024, Az. 6 Ca 96/24). Das Urteil ist auch für größere Physiopraxen relevant, die einen fachlichen Leiter mit Personalverantwortung beschäftigen und denen ein weiteres Unternehmen (z. B. Fitnessstudio) angegliedert ist.
Kündigungsschutzklage wegen falschen Stempels bleibt erfolglos
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EinloggenAUSGABE: PP 01/2025, S. 14 · ID: 50174158