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HaftungsrechtWenn der Krafttest zum „Kräftemessen“ wird – wann haften Physiotherapeuten? 

09.09.20265 Min. Lesedauervon RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de

Ein Kraft- oder Widerstandstest gehört grundsätzlich zur physiotherapeutischen Befunderhebung. Doch was gilt, wenn der Patient die Untersuchung als regelrechtes Kräftemessen erlebt und sich dabei verletzt? Mit dieser Frage befasste sich das Landgericht München II nach dem Riss einer Bizepssehne (Urteil vom 29.04.2026, Az. 1 O 4686/23 Hei). Im vorliegenden Fall wies das Gericht die Haftungsklage ab. Unabhängig davon liefern die Ausführungen des Gutachters und die Urteilsbegründung wichtige Anhaltspunkte für die Haftung von Physiotherapeuten. 

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