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  3. Kündigung wegen Diebstahls: Dürfen Gerichte illegal erlangte Beweise berücksichtigen?

Diebstahl in der Praxis ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die eine (fristlose) Kündigung rechtfertigen kann. Problematisch ist oft, dass der Diebstahl teilweise nur schwer nachgewiesen werden kann. Häufig steht der Datenschutz „im Weg“. Ob datenschutzrechtliche Aspekte gleichzeitig ein „Beweisverwertungsverbot“ darstellen, hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt (Urteil vom 18.06.2026, Az. C-484/24).

Arbeitgeber deckt Diebstahl per Zugriff auf Privatkonto auf und kündigt

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AUSGABE: PP 08/2026, S. 14 · ID: 50899635

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