BerufsrechtSektorale HP-Erlaubnis auch für Podologen
07.02.20252 Min. Lesedauervon RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat vor wenigen Monaten entschieden, dass einer ausgebildeten Podologin auf Antrag die Heilpraktiker-(HP-)Erlaubnis beschränkt auf den Bereich der Podologie erteilt werden kann (Urteil vom 29.08.2024, Az. 3 C 4.23). Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Podologin und der zuständigen Behörde, die ihren Antrag abgelehnt hatte.
Podologin klagt Neubescheidung ihres Antrags erfolgreich ein
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EinloggenAUSGABE: PP 03/2025, S. 3 · ID: 50307851