ArbeitsrechtSo sprechen Sie eine Kündigung richtig aus
04.04.20248 Min. Lesedauervon RAin Heike Mareck, Externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund, kanzlei-mareck.de
Wie muss eine rechtswirksame Kündigung eigentlich aussehen? Gibt es Anforderungen an die Form und den Inhalt, die zwingend sind? Was passiert, wenn der Arbeitnehmer oder ein Familienangehöriger einfach den Zugang des Kündigungsschreibens verweigert? Und kann der Arbeitgeber auch per WhatsApp kündigen? Diese Fragen werden hier beantwortet.
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EinloggenAUSGABE: PP 04/2024, S. 12 · ID: 49970108