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  3. Reicht ein Einwurf-Einschreiben zur Kündigung?

Wie können Sie eine Kündigung rechtssicher zustellen? Zwei aktuelle arbeitsrechtliche Urteile haben sich mit dem Thema „Einwurf-Einschreiben“ befasst. Vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg (Urteil vom 12.12.2023, Az. 15 Sa 20/23) unterlag der beklagte Arbeitgeber, in einem anderen Fall gab das Bundesarbeitsgericht (BAG) dem Arbeitgeber Recht (Urteil vom 20.06.2024, Az. 2 AZR 213/23). Wo die Unterschiede lagen und wie Sie als Praxisinhaber am besten vorgehen, zeigt dieser Beitrag.

Beweispflichtig für den Zugang der Kündigung ist der Arbeitgeber

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AUSGABE: PP 10/2024, S. 3 · ID: 50123314

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