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  3. Arbeitszeugnis nicht auf Geschäftspapier – Zwangsgeld droht!

Arbeitszeugnisse unterliegen strengen Formalien. Praxisinhaber, die diese Formalien nicht einhalten, müssen mit Konsequenzen rechnen. Diese können sogar in einem Zwangsgeld bestehen (Landesarbeitsgericht [LAG] Hamm, Beschluss vom 19.02.2026, Az. 9 Ta 319/25).

Beschwerde des Arbeitgebers gegen Zwangsgeld scheitert

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AUSGABE: PP 05/2026, S. 17 · ID: 50813896

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