ArbeitsrechtArbeitszeugnis nicht auf Geschäftspapier – Zwangsgeld droht!
Arbeitszeugnisse unterliegen strengen Formalien. Praxisinhaber, die diese Formalien nicht einhalten, müssen mit Konsequenzen rechnen. Diese können sogar in einem Zwangsgeld bestehen (Landesarbeitsgericht [LAG] Hamm, Beschluss vom 19.02.2026, Az. 9 Ta 319/25).
Beschwerde des Arbeitgebers gegen Zwangsgeld scheitert
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EinloggenAUSGABE: PP 05/2026, S. 17 · ID: 50813896