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  3. Physiotherapeuten und die Umsatzsteuer: So nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung

Anders als physiotherapeutische Heilbehandlungen aufgrund ärztlicher Verordnung sind Physiotherapeuten z. B. für Selbstzahlerleistungen ohne Verordnung oder für Zusatztätigkeiten wie den Betrieb einer Photovoltaik-anlage umsatzsteuerpflichtig (Abruf-Nr. 50119836). Die sog. Kleinunternehmerregelung kann die Umsatzsteuerpflicht für Praxisinhaber jedoch verhindern oder ihnen zumindest dabei helfen, durch ein optimales Gestaltungsmodell die Steuerlast für Praxisinhaber zu minimieren.

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AUSGABE: PP 12/2024, S. 16 · ID: 50120662

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