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MitarbeiterbindungWohnraum an Beschäftigte vermieten: Das müssen Sie als Praxisinhaber beachten

20.01.20254 Min. Lesedauervon Dipl.-Kfm. Thomas Schneider, Essen

In Zeiten des Fachkräftemangels konkurrieren Physiopraxen um jeden Mitarbeiter. Am Ende hat die Praxis die Nase vor, die sich als attraktivster Arbeitgeber positioniert (Employer Branding; vgl. PP 02/2021, Seite 12 f.). Dem neuen Mitarbeiter neben einem Job auch gleich eine Mietwohnung in der Nähe der Praxis anbieten zu können, ist hier ein besonderer Trumpf. Abgesehen davon können Immobilienerwerb und -vermietung attraktiv sein, garantiert doch der Mietzins regelmäßige Einkünfte und gleicht die Einkommensschwankung aus der unternehmerischen Tätigkeit zumindest teilweise aus. Praxisinhaber, deren Kinder schon aus dem Haus sind, können frei werdenden Wohnraum vermieten. Welche rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen sind, fasst dieser Beitrag zusammen.

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AUSGABE: PP 05/2025, S. 8 · ID: 50286420

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