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  3. Stimmt der Vermieter Umbaumaßnahmen schriftlich zu, erübrigt sich eine separate Vereinbarung

Stimmt ein Vermieter einem Bauantrag des Mieters schriftlich zu, ist keine schriftliche Vereinbarung der Parteien mehr erforderlich, um die Schriftform zu wahren. Dem steht nicht entgegen, dass der Mietvertrag vorsieht, bauliche Veränderungen der Mietsache durch den Mieter bedürften der schriftlichen Zustimmung des Vermieters (Kammergericht [KG] Berlin, Urteil vom 06.11.2023, 8 U 10/23, Abruf-Nr. 239364).

Vermieter stimmt Umbaumaßnahme schriftlich zu

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AUSGABE: PP 05/2024, S. 18 · ID: 49953098

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