ArbeitsschutzModerne Möglichkeiten der Arbeitszeiterfassung für Physiopraxen
Auch Physiotherapiepraxen müssen die Arbeitszeiten ihres Personals erfassen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Pflicht des Arbeitgebers zur Einführung einer betrieblichen Arbeitszeiterfassung mit Beschluss vom 13.09.2022 bejaht (Az. 1 ABR 22/21; PP 12/2022, Seite 4 ff.). Manuelles Aufzeichnen oder Excel-Tools zur Selbsterfassung der Arbeitszeit sind nicht komfortabel. Digitale Systeme eröffnen hier bequemere Möglichkeiten mit zusätzlichen Features rund um das Arbeitszeitmanagement.
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EinloggenAUSGABE: PP 10/2024, S. 8 · ID: 50135343