VergütungPhysioverbände und GKV-Spitzenverband beseitigen letzte Unklarheiten zur Vergütung
17.04.20255482 Min. LesedauerIWW
Die Unklarheiten mit dem GKV-Spitzenverband bei der Abrechnung von Blankoverordnungen, sind inzwischen beseitigt. Das teilt der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten am 16.04.2025 mit. Allerdings gelten zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten.
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