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  3. Ärztliche Präventionsempfehlung: Formular kommt zum 01.07.2017

Zum 01.07.2017 wird das seit Längerem angekündigte Formular zur Empfehlung von Präventionsleistungen eingeführt.

Mit dem neuen Vordruck (Muster 36) können niedergelassene Ärzte ihren Patienten Maßnahmen zur Primärprävention von Krankheiten in Form einer ärztlichen Bescheinigung empfehlen. Die empfohlene Maßnahme kann u. a. der Verbesserung von Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement oder Suchtmittelkonsum dienen. Die Empfehlung kann zusätzlich Hinweise für den Patienten oder die Krankenkasse, nähere Angaben zu empfohlenen Maßnahmen sowie bestehende Kontraindikationen für bestimmte Maßnahmen enthalten. Patienten können mit der Präventionsempfehlung einen geeigneten Kurs bei ihrer Krankenkasse beantragen. Durch die ärztliche Präventionsempfehlung hat der Patient zwar keinen Leistungsanspruch, aber die Krankenkasse soll die Empfehlung bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.

AUSGABE: PP 06/2017, S. 1 · ID: 44714097

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