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  3. Neue Höchstsätze für Heilmittelbehandlungen in der Bundesbeihilfe ab September 2026

Zum 01.09.2026 steigen die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für mehrere Leistungen. Betroffen ist unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP): Der Höchstbetrag erhöht sich von 115,30 Euro auf 123,80 Euro. Auch die Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die einheitlich für alle Heilmittelbereiche gelten, werden angehoben. Dazu zählt die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung. Sie steigt von 98,60 Euro auf 102,70 Euro und wird bei beihilfeberechtigten Patienten weiterhin erstattet.

Für Landesbeamte gelten die höheren Sätze nur, wenn die jeweiligen Bundesländer ihre Landesbeihilfeverordnungen entsprechend anpassen. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen-Anhalt, Bremen und Hamburg erfolgt die Übernahme automatisch. Dort gelten die neuen Höchstbeträge ebenfalls ab September. Die übrigen Bundesländer entscheiden eigenständig, ob und zu welchem Zeitpunkt sie die neuen Sätze übernehmen.

AUSGABE: PP 09/2026, S. 2 · ID: 50936386

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