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  3. Ein Knall und dann der Fall vom Ball: So beugen Sie Haftungsanprüchen von Patienten vor

Als Physiotherapeut unterliegen Sie der Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen (Verkehrssicherungspflicht). Die Verkehrssicherungspflicht ist zwar gesetzlich nicht geregelt, aber durch die Rechtsprechung entwickelt worden. Beachten Sie diese Pflicht nicht, kann es im Schadenfall zu Schadenersatzansprüchen gegen Sie kommen.

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ID: 50071469

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