SchadenersatzEin Knall und dann der Fall vom Ball: So beugen Sie Haftungsanprüchen von Patienten vor
Als Physiotherapeut unterliegen Sie der Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen (Verkehrssicherungspflicht). Die Verkehrssicherungspflicht ist zwar gesetzlich nicht geregelt, aber durch die Rechtsprechung entwickelt worden. Beachten Sie diese Pflicht nicht, kann es im Schadenfall zu Schadenersatzansprüchen gegen Sie kommen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testenDanach 15,70 € / Monat
EinloggenID: 50071469