Betriebsveranstaltung Auch eine virtuelle Weihnachtsfeier kann eine begünstigte Betriebsveranstaltung sein
Gerade in Zeiten der Coronakrise und des zweiten Lockdowns müssen Arbeitgeber erfinderisch werden, wenn es um die alljährliche Weihnachtsfeier geht. In diesem Jahr könnte ein gemütliches „Meeting“ vor dem heimischen Rechner die Weihnachtsfeier ersetzen. Doch nicht in jedem Fall ist der Begriff der steuerlich begünstigen Betriebsveranstaltung im Sinne des § 19 Abs. 1 S.1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt (Beiträge online unter iww.de/pp, Abruf-Nr. 46974681). PP erläutert, welche Stolpersteine es gibt und wie sich diese umgehen lassen.
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