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  3. Bundesbeihilfe erhöht Höchstbeträge zum 01.09.2025

Die Bundesbeihilfe hat zum 01.09.2025 die Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel aktualisiert (online unter iww.de/s14329). Die Regelungen gelten nur für Bundesbedienstete (z. B. Zoll, Bundespolizei). Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt übernehmen die neuen Höchstsätze automatisch zum 01.09.2025 in ihre Landesbeihilfeverordnungen. Die übrigen Bundesländer entscheiden selbstständig, ob und wann sie die Höchstsätze übernehmen.

Von der Erhöhung betroffene Leistungen

Leistung

bis zum 31.08.2025

ab dem 01.09.2025

Ärztlich verordneter Hausbesuch, einschließlich Fahrtkosten

25,60 Euro

27,60 Euro

Besuch einer Patientin oder eines Patienten in einer sozialen Einrichtung oder Gemeinschaft, einschließlich Fahrtkosten (je Patient/in)

16,70 Euro

18,00 Euro

Versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung

91,38 Euro

98,60 Euro

Wichtig | Wie PHYSIO-DEUTSCHLAND mitteilt, sind die beihilfefähigen Beiträge keine Preisliste. Maßgebend bleibt immer der Behandlungsvertrag mit dem Patienten. Kalkulieren Sie Ihre Preise entsprechend der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Ihrer Praxis und informieren Sie Ihre (Beihilfe-)Patienten, dass Kostenträger u. U. nicht die kompletten Kosten übernehmen.

AUSGABE: PP 09/2025, S. 1 · ID: 50524624

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