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  3. Zu zweit zum Hausbesuch – wie abrechnen?

Frage: „Ein Schlaganfallpatient kam nach kurzer Reha in seine Wohnung zurück. Er ist weiterhin bettlägerig. Funktion der Beine und die Rumpfstabilität bessern sich bereits. Für den Patienten wäre es gut, wenn ab und an zwei Therapeuten zur Therapie zum Patienten gehen, um die Transfers vom Bett nach draußen zu üben. Wie kann das abgerechnet werden? Sieht die Heilmittelrichtlinie das überhaupt vor? Und sind in dem Fall beide Therapeuten versichert?“

Antwort: Die Chancen, dass Sie Ihren Einsatz für den Patienten, ihn mit zwei Therapeuten zu behandeln, bezahlt bekommen, sind gering. Abrechnen können Sie rechtssicher nur die Erbringung der ärztlich verordneten Behandlung durch lediglich einen Therapeuten.

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AUSGABE: PP 05/2024, S. 4 · ID: 50006295

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