LeistungserbringungPraxis bietet nicht alle verordneten Heilmittel an – darf ich die Verordnung trotzdem annehmen?
06.08.20252 Min. Lesedauerbeantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de
Frage: „Seit etwa sechs Monaten kommt ein BG-Patient mit einfachen KG-Rezepten in meine Praxis. Nun hat er von einem Arzt seiner Reha-Klinik ein Rezept für KG, MT, KMT und Elektro bekommen. Da ich selbst keine MT anbiete, darf ich das Rezept eigentlich nicht abrechnen. Idealerweise müsste der Patient das Rezept ändern lassen. Allerdings erreicht er (laut eigener Aussage) in der Klinik niemanden und die 14-Tage-Anfangsfrist ist bald abgelaufen. Darf ich die Verordnung (VO) annehmen, ohne MT abzurechnen?“
Antwort: Grundsätzlich dürfen Sie das Rezept annehmen. Allerdings müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testenDanach 15,70 € / Monat
EinloggenAUSGABE: PP 09/2025, S. 8 · ID: 50497935