HeilmittelverordnungVertretungsarzt hat Verordnung mit „i. V.“ unterschrieben: Darf ich die Verordnung annehmen?
Frage: „Ich habe eine ärztliche Verordnung erhalten, die mit dem Vermerk „i. V.“ von einem Vertretungsarzt unterschrieben ist. Darf ich die Verordnung annehmen oder drohen dann Schwierigkeiten?“
Antwort: Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie eine Verordnung, die ein Vertretungsarzt mit „i .V.“ unterschrieben hat, annehmen.
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EinloggenAUSGABE: PP 10/2025, S. 3 · ID: 50537841