Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PP Praxisführung professionell
  3. Müssen wir „Doppelverordnungen“ überprüfen?

HeilmittelverordnungMüssen wir „Doppelverordnungen“ überprüfen?

20.10.20252 Min. Lesedauerbeantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de

Frage: „Wir vermuten, dass ein Patient zeitgleich zur Behandlung bei uns eine weitere Verordnung hat, die eine andere Praxis abarbeitet. Müssen wir befürchten, unsere erbrachte Leistung bei Einreichung ‚unserer’ Verordnung bei der Krankenkasse nicht bezahlt zu bekommen und daher ‚Detektiv’ spielen?“

Antwort: Der Umgang mit Doppelverordnungen wird im Bundesrahmentarifvertrag (BRV) geregelt. Die Regelung des § 3 Abs. 9 BRV erfasst nach ihrem Wortlaut ausschließlich Doppelverordnungen, die in der gleichen Praxis (= „zugelassener Leistungserbringer“) abgearbeitet werden.

Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?

0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testen
Danach 15,70 € / Monat
Einloggen

AUSGABE: PP 11/2025, S. 6 · ID: 50590732

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte