HeilmittelverordnungMüssen wir „Doppelverordnungen“ überprüfen?
Frage: „Wir vermuten, dass ein Patient zeitgleich zur Behandlung bei uns eine weitere Verordnung hat, die eine andere Praxis abarbeitet. Müssen wir befürchten, unsere erbrachte Leistung bei Einreichung ‚unserer’ Verordnung bei der Krankenkasse nicht bezahlt zu bekommen und daher ‚Detektiv’ spielen?“
Antwort: Der Umgang mit Doppelverordnungen wird im Bundesrahmentarifvertrag (BRV) geregelt. Die Regelung des § 3 Abs. 9 BRV erfasst nach ihrem Wortlaut ausschließlich Doppelverordnungen, die in der gleichen Praxis (= „zugelassener Leistungserbringer“) abgearbeitet werden.
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EinloggenAUSGABE: PP 11/2025, S. 6 · ID: 50590732