08.03.2011 · IWW-Abrufnummer 110761
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin: Schreiben vom 21.05.2010 – III B - S 2240 - 10/2009
Besteuerung von Zahlungen und Aufwandsentschädigungen an Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten für die Leitung von Fußballspielen
Die Zahlungen und Aufwandsentschädigungen an Schiedsrichter und ihre Assistenten sind als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) zu erfassen, wenn ihr Einsatz ausschließlich auf nationaler Ebene vom DFB einschließlich der Landes- und Regionalverbände bestimmt wird. Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten, die darüber hinaus auch international für die UEFA oder die FIFA oder in anderen ausländischen Ligen (z. B. Stars-League-Katar) eingesetzt werden, erzielen hingegen aus ihrer gesamten Schiedsrichtertätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG).
Werden Schiedsrichter auch für Werbezwecke tätig, erzielen sie insoweit ebenfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Für die Einkünftequalifikation sind daher immer die Verhältnisse des Einzelfalls entscheidend.