01.12.2010 · IWW-Abrufnummer 102978
Finanzministerium Schleswig-Holstein: Kurzinfo vom 05.05.2010 – VI 305 - S 2297 - 109
Festsetzung von Vorauszahlungen im Zusammenhang mit der Anwendung des § 32d Abs. 6 EStG
Nach § 32d Abs. 6 EStG kann der Steuerpflichtige beantragen, anstelle der Anwendung der Abgeltungsteuer die nach § 20 EStG ermittelten Kapitaleinkünfte den Einkünften im Sinne des § 2 EStG hinzuzurechnen und der tariflichen Steuer zu unterwerfen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt (Günstigerprüfung).
Bundesweit mehren sich die Anträge von Steuerpflichtigen/Steuerberatern, die die Berücksichtigung der Günstigerprüfung bereits im Rahmen des Vorauszahlungsverfahrens nach § 37 EStG begehren. Ich bitte hierzu folgende Auffassung zu vertreten:
Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann die Günstigerprüfung im Rahmen der Festsetzung von Vorauszahlungen berücksichtigt werden. Die programmtechnische Umsetzung für eine maschinelle Verarbeitung wird in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen.