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25.06.2009 · IWW-Abrufnummer 091773

Oberfinanzdirektion Hannover: Verfügung vom 30.04.2009 – S 2285 - 232 - StO 236


Steuerliche Behandlung von Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland - hier: Palästina

Ländergruppeneinteilung (§ 33a Abs. 1 S. 5 EStG)


Oberfinanzdirektion Hannover

S 2285 - 232 - StO 236

Das BMF hat mit Schreiben vom 09. September 2008 (BStBl I 2008, 936) die ab 01.01.2008 zu berücksichtigenden Ländergruppeneinteilungen bekannt gegeben.

Für die palästinensischen Selbstverwaltungsgebiete Gaza-Streifen und Westjordanland wurde bisher die Ländergruppeneinteilung für Israel (Ländergruppe 1) zugrunde gelegt, ohne die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse zu beachten.

Das BMF hat mitgeteilt, dass aufgrund der wirtschaftlichen Gegebenheiten für die Palästinensischen Gebiete die Ländergruppe 4 anzuwenden ist.
Ich bitte diese Grundsätze ab sofort in allen offenen Fällen anzuwenden.

Im Rahmen der nächsten Überarbeitung der Ländergruppeneinteilung werden die Palästinensischen Gebiete besonders ausgewiesen.

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