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11.06.2008 · IWW-Abrufnummer 081767

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 01.04.2008 – 1 BvR 1620/04

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.


BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 1620/04 -

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

gegen

den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 21. Januar 2004 - 15 UF 233/00 -

hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem am 1. Dezember 2006 einstimmig beschlossen:

Tenor:

Dem Beschwerdeführer wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwältin H. beigeordnet.

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