12.08.2003 · IWW-Abrufnummer 031770
ARA 07/2003
Vereinbarungen zu E-Mail- und Internetnutzung im Arbeitsvertrag
Musterformulierungen: Nutzungsumfang Der ArbG kann den von ihm gestatteten Nutzungsumfang wie folgt vereinbaren:
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Musterformulierungen: Nutzungseinschränkung Der ArbN darf E-Mail- und Internet-Anschluss nur während der Arbeitspausen für private Zwecke nutzen. Er hat hierbei die Interessen des Unternehmens und der Sicherheit der Systeme zu wahren. Hieraus ergibt sich Folgendes: Internet:
E-Mail:
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Musterformulierungen: E-Mail-Kontrollrecht des ArbG Die Kontrolle des privaten Mailverkehrs ist folgenden Regeln unterworfen:
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Musterformulierung: Internet-Kontrolle Der ArbG führt eine permanente Kontrolle über die vom ArbN besuchten Internetadressen durch. Zu diesem Zweck wird der gesamte Internetverkehr protokolliert und in Protokoll-dateien festgehalten. |
Musterformulierung: Internet-Kontrolle Der Internet-Zugriff wird automatisch protokolliert einschließlich des zum oder vom je- weiligen Arbeitsplatzrechner übertragenen Datenvolumens, ebenso die Onlinezeiten bei Wählverbindungen. Eine Kontrolle der vom ArbN besuchten Internetseiten findet nur statt beim Verdacht einer schweren Straftat oder einer schwerwiegenden Vertrags- oder Pflichtverletzung. Die Kontrolle hat in Anwesenheit des ArbN zu erfolgen. Weigert sich der ArbN, an dieser Kontrolle mitzuwirken oder ist er hieran nachhaltig verhindert, darf die Kontrolle auch in seiner Abwesenheit durchgeführt werden. Führen diese Kontrollen zu Erkenntnissen, die nicht im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Verdacht stehen, dürfen die insoweit gewonnenen Erkenntnisse nicht gegen den ArbN verwandt werden. Der ArbN ist berechtigt, ein Mitglied des Betriebsrats, den betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder sonst eine von ihm bezeichnete, dem Betrieb angehörige Vertrauensperson als Beobachter bei der Durchführung der Kontrollmaßnahmen hinzuzuziehen. Findet die Kontrolle in Abwesenheit des ArbN statt, hat der ArbG ein Mitglied des Betriebsrats oder den Datenschutz- beauftragten hinzuzuziehen. |
Wichtiger Hinweis: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden.
Die Komplexität und der ständige Wandel der in ihm behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.