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26.09.2002 · IWW-Abrufnummer 021296

Vollstreckung effektiv 10/2002


Musterantrag: Pfändung und Überweisung eines Rückgewähranspruchs


An das

AG – Vollstreckungsgericht –

Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger ... vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich, den nachstehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu erlassen und seine Zustellung – an die/den Drittschuldner mit der Aufforderung nach § 840 ZPO – zu vermitteln. Drei Abschriften sind entsprechend beigefügt. Die Zahlung der Gerichtsgebühren ist durch Gerichtskostenmarken/Gerichtsgebührenstempler erfolgt.


Rechtsanwalt

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

In der Zwangsvollstreckungssache

Gläubiger ... ./. Schuldner ...

Nach dem Urteil des LG ... vom ..., Az. ..., dessen vollstreckbar zugestellte Ausfertigung ich [nebst dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom ..., Az. ...,] beifüge, hat der Gläubiger vom Schuldner zu beanspruchen:

Hauptforderung entsprechend anliegender Aufstellung... EUR
... % Zinsen für die Hauptforderung seit dem ...... EUR
vorgerichtliche Mahnkosten... EUR
Kosten des Mahn- und Vollstreckungsbescheids – festgesetzte Kosten –... EUR
... % Zinsen aus den festgesetzten Kosten seit dem ...... EUR
Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen... EUR
 ... EUR
abzüglich der Zahlungen vom ... über... EUR
 ... EUR
3/10-Gebühr (§§ 11, 31, 57 BRAGO) aus dem Wert des Streitgegenstands von... EUR
Auslagenpauschale, § 26 BRAGO... EUR
16 % Umsatzsteuer, § 25 Abs. 2 BRAGO... EUR
Gerichtskosten für diesen Beschluss (Nr. 1640 KV GKG)10,00 EUR
 ... EUR
Wegen dieser Ansprüche und in Höhe dieses Betrags – sowie wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss – werden die angeblichen Ansprüche des Schuldners
gegen den Grundschuldgläubiger (Name, Anschrift) – Drittschuldner –
  • auf Rückgewähr durch Rückabtretung, Verzicht oder Aufhebung der im Grundbuch des AG ... für die Gemarkung ... Blatt ... in Abteilung III Nr. ... auf dem Grundstück ... Flur ... Flurstück ... eingetragenen Grundschulden, sowie

    gegen die (Name/Anschrift der im Grundbuch genannten nachrangigen Grundschuldgläubiger) – Drittschuldner –

  • auf Rückabtretung der abgetretenen vorgenannten Ansprüche,
  • auf Rückgewähr der abgetretenen Rückgewähransprüche,

    gepfändet.


Weiterhin werden gepfändet:
  • (bei Briefrechten) der Herausgabeanspruch des Schuldners gegen die genannten Drittschuldner auf Herausgabe der Grundschuldbriefe zu den Grundschulden Nr. ...,
  • die Herausgabe der Sicherungsabrede,
  • der angebliche Anspruch des Schuldners auf Grundbuchberichtigung hinsichtlich der Umschreibung der oben bezeichneten Grundschulden in ein Eigentümerpfandrecht.


Den Drittschuldnern wird verboten, an den Schuldner zu zahlen.

Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Ansprüche und Rechte einschließlich der Gestaltungsrechte, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Zugleich werden die gepfändeten Ansprüche und Rechte dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen.



Wichtiger Hinweis: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden.

Die Komplexität und der ständige Wandel der in ihm behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.

Stichworte:Musterantrag: Pfändung und Überweisung eines Rückgewährsanspruchs

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