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18.01.2001 · IWW-Abrufnummer 010105

Finanzministerium Baden-Württemberg: Erlass vom 13.11.2000 – 3844/20


Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.


FINANZMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG

Stuttgart, 13. November 2000

Aktenzeichen: S 3844/20

Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und -verwalter nach § 33 ErbStG

Erlass vom 10. Januar 2000 - S 3844 / 20

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich in ihrer Sitzung vom 17. bis 19.05.2000 auf Grund der Einwendungen durch die Bankenverbände erneut mit der Anzeigepflicht der Banken und anderer Kreditinstitute bei Auslandsniederlassungen befasst. Die Länder haben im Ergebnis ihre im Bezugserlass dargelegte Auffassung zur umfassenden Anzeigepflicht bestätigt. Darüber hinaus halten sie jedoch eine Anzeige dann für entbehrlich, wenn sie erkennbar steuerlich ohne Relevanz ist, weil der Erblasser und der Erwerber keine Inländer sind.

Das Bundesfinanzministerium hat die Spitzenverbände des Kreditgewerbes mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 13.06.2000 - IV C - S 3844 - 7/00 - entsprechend informiert.

Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder. Ich bitte, den Erlass in die Erbschaftsteuerkartei aufzunehmen.
§ 33 ErbStGErlass vom 10. Januar 2000 - S 3844 / 20

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