Steuerbescheid
BMF präzisiert Regelungen zur elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden
Das BMF hat Anwendungsfragen zur Neufassung des § 122a AO geklärt, der die Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf regelt und zum 01.01.2026 in Kraft getreten ist. Für gemeinnützige Organisationen bringt die ...