
Meistbegünstigungsprinzip
Neu eingeführter 7-%-Steuersatz entschärft Steuerstrafverfahren in der Gastronomie
PStR
30.09.2026
15 Min. Lesedauer
Bei der Umsatzbesteuerung der Imbiss-Gastronomie wurde differenziert: Vor Ort verzehrte Speisen unterlagen dem Regelsteuersatz von 19 %, während Speisen „zum Mitnehmen“ dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterfielen. Dies führte zu ...