
Ausschlagung
Ausschlagung oder Annahme? Diese Gefahren lauern bei der Entscheidung
EE
Top-Beitrag
01.07.2026
9 Min. Lesedauer
Die wirksame Erbausschlagung führt zum rückwirkenden Wegfall der Erbenstellung (§ 1953 Abs. 1 BGB). Der ausgeschlagene Erbteil wächst den nächstberufenen Erben an (§ 1953 Abs. 2 BGB). Dabei kann die Ausschlagung unterschiedliche Motive haben:
