Geldwäscheprävention
Durchführung von geldwäscherechtlichen Kontrollmaßnahmen durch Aufsichtsbehörden
ASR
09.07.2026
5 Min. Lesedauer
Das OVG Schleswig-Holstein hat sich mit der Durchführung von geldwäscherechtlichen Kontrollmaßnahmen durch die Aufsichtsbehörden bei einem Kfz-Händler befasst. Das Thema hat über den Fall hinaus für den Kfz-Handel große praktische Relevanz.