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Fahrtkosten als WerbungskostenWie setze ich die Fahrtkosten zur Kanzlei von der Einkommensteuer ab?

Registrierungspflichtig09.03.20263 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

Deine meist täglichen Fahrten zur Kanzlei kosten Geld. Entweder weil du zur Kanzlei mit dem Fahrrad oder Auto fährst, oder weil du für die Fahrten öffentliche Verkehrsmittel wie den Bus oder die Bahn nutzt. Weil diese Kosten durch deine berufliche Anstellung in der Kanzlei veranlasst sind, kannst du sie als Werbungskosten von deiner Einkommensteuer absetzen – und zwar über die sogenannte Entfernungspauschale.

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