ProbezeitWelche Rechte und Pflichten habe ich während der Probezeit?
Die Probezeit ist für beide Seiten ein Testlauf – juristisch, fachlich und menschlich. Sie beträgt meist sechs Monate (§ 622 Abs. 3 BGB) und ist arbeitsvertraglich geregelt. Auch wenn vieles noch im Aufbau ist: Du hast klare Rechte und Pflichten und solltest sie kennen.

Du bist während der Probezeit ein*e vollwertige*r Arbeitnehmer*in mit Anspruch auf Gehalt, Urlaub (anteilig), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und soziale Absicherung. Auch der gesetzliche Kündigungsschutz gilt, wenn auch eingeschränkt: Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit nur zwei Wochen Frist gekündigt werden ohne Angabe von Gründen.
Inhaltlich bist du zur vollen Leistung verpflichtet. „Ich bin ja noch in der Einarbeitung“ schützt nicht vor Fristen oder Qualitätsstandards. Umgekehrt kannst du erwarten, dass dir eine ordentliche Einarbeitung geboten wird – mit klaren Aufgaben, Ansprechpartner*innen und Feedback.
Auch in der Probezeit gelten Verhaltenspflichten: Loyalität, Verschwiegenheit, Pünktlichkeit und die Pflicht, dich krank zu melden und ggf. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Wer hier patzt, riskiert eine schnelle Kündigung – gerade in kleinen Kanzleien.
Praxistipp — Nutze die Probezeit aktiv: Frag regelmäßig nach Rückmeldung, notiere dir eigene Entwicklungsschritte und sprich offen an, wenn dir Abläufe unklar sind. So zeigst du Eigenverantwortung und vermeidest Missverständnisse, bevor sie entstehen.
Diesen und weitere Beiträge findest du in unserem AS-Kompass.
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