Anwaltlicher Arbeitsalltag Vorsicht, wenn du elektronische Fristenkalender nutzt
Du hast dich entschlossen, deinen Fristenkalender elektronisch zu führen oder bist vielleicht gerade umgestiegen? Eine gute Sache, denn digitale Kalender sind praktisch und stets am Bildschirm einzusehen. Aber Vorsicht: Die Rechtsprechung sagt klar, dass dein E-Kalender genau so „überprüfungssicher“ sein muss wie klassische Papierkalender.

Digital first? Ja, aber auch safety first ...
Bei Kalendern ist Papier gar nicht so oldschool wie häufig vermutet. Trotzdem nutzen viele Anwält*innen längst elektronische Fristenkalender - und du vielleicht auch. Aber sei vorsichtig: Auch mit digitalen Kalendern kann viel schief gehen und es gibt bereits eine stattliche Menge Rechtsprechung zur elektronischen Kalenderführung in Kanzleien.
Zuletzt entschied der BGH beispielsweise, dass eine Software auch gestrichene oder geänderte Fristen sichtbar kennzeichnet, wie es auch in Papier-Kalendern der Fall ist (4.3.26, XII ZB 338/24, Abruf-Nr. 253475). Es muss erkennbar bleiben, was zunächst eingetragen war und – vielleicht mehrmals – abgeändert wurde. Was gelöscht wird, muss als gelöscht bzw. „überschrieben“ erkennbar bleiben.
„Falsche“ Software kann dich den Rechtsstreit kosten
Du kannst dich übrigens nicht auf den Standpunkt stellen: „Sorry, meine Software kann das nicht.“ Der BGH geht dann nämlich von einem Organisationsverschulden deinerseits aus, weil du eine ungeeignete Software ausgewählt hast. Daher: Augen auf, bevor du dir eine Kalender-Software zulegst.
Ein Punkt ist ganz entscheidend für dich, und den hat der BGH in den letzten Jahren mantraartig wiederholt: Elektronische Kalender von Anwälten müssen die gleiche „Überprüfungssicherheit“ bieten wie Papier-Kalender. Digitale Kalender gehen mit potenziellen Fehlerquellen einher (z.B. falsche Dateneingaben, irrtümliche Mausklicks, versagende Anwaltssoftware etc.) Daher musst du elektronische Einträge konzentriert vornehmen, um Datenverarbeitungs- und Eingabefehler oder Eingabeversäumnisse sofort zu erkennen und zu beseitigen.
Merke — Solltest du Personal haben bzw. planst du gerade, Mitarbeiter*innen einzustellen, gilt für dich zusätzlich noch: Du musst im Zweifelsfall dem Gericht genau erklären können, welche Kontrollen du bei deiner elektronischen Kalenderführung eingeführt hast, wenn deine Mitarbeiter Fristen notieren. Kalender elektronisch zu führen heißt nicht, lässiger bei den Checks sein zu dürfen.
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