WerbungskostenÜbersicht: Was kann ich als angestellte*r Anwält*in absetzen?
Als angestellte*r Anwält*in erzielst du Einnahmen als Arbeitnehmer*in von denen du in deiner Einkommensteuererklärung Werbungskosten abziehen kannst. Dein Vorteil: Das Finanzamt versteuert nur die Differenz zwischen Einnahmen und Werbungskosten, sodass du Steuern sparst. Welche Werbungskosten du als angestellter Anwalt typischerweise absetzen kannst, zeigt dir folgende Übersicht. Dabei bezieht sich die Angabe der „Zeile“ immer auf die Zeile der Anlage N deiner Einkommensteuererklärung, damit du genau weißt, wo du die Werbungskosten eintragen musst.

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