Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AS Advostart
  3. § 8 RVG in der Praxis: Fälligkeit der Vergütung im Mandat

ASAdvostart

Zahltag§ 8 RVG in der Praxis: Fälligkeit der Vergütung im Mandat

Registrierungspflichtig06.04.20263 Min. LesedauerVon RA Lennart Petsch, Dietzmann Hesse Dr. Buchmann und Partner mbB, Olpe

Die Fälligkeit der anwaltlichen Vergütung bemisst sich – soweit du keine andere vertragliche Vereinbarung mit den Mandant*innen getroffen hast – nach § 8 Abs. 1 RVG. Ungeachtet der Fälligkeit der Vergütung kannst du natürlich jederzeit gemäß § 9 RVG von den Mandant*innen einen Vorschuss fordern. Erst wenn die Vergütung fällig ist, kannst du deine Vergütungsansprüche gegenüber Mandant*innen fordern und durchsetzen.

AdobeStock_515013765_Topnews.jpg (Bild: © Таня Микитюк - stock.adobe.com)
Bild: © Таня Микитюк - stock.adobe.com

Nach § 8 Abs. 1 S. 1 RVG wird die Vergütung fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Der Auftrag ist in jedem Fall erledigt, wenn alle Rechte der/des Mandant*in erfüllt sind. Erledigt ist das Mandat aber auch:

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

ID: 50781437

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte