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AnwaltspflichtenSchneckentempo oder Turbogang? Was du über Briefpost wissen musst

Leseprobe07.08.20265 Min. LesedauerVon Christian Noe B. A., Göttingen

Das beA und die elektronische Post kennst du gut. Die Ära der klassischen Korrespondenz mit Gerichten auf Papier und der Nachtbriefkästen ist für dich aber schon weiter weg. Aber es gibt genug Gründe, warum du doch noch klassische Briefpost aus deiner Kanzlei losschickst. Hier kann einiges schiefgehen: schnell übersieht man, wie lange die Post unterwegs ist, oder kann eine Zustellung nicht beweisen. Und wo war nochmal der nächste Briefkasten? Wir zeigen dir die tückischsten Fallgruben.

1. Papierpost: Gruß aus der Vergangenheit

Auch wenn du täglich dein beA am Bildschirm nutzt: ab und an musst du tatsächlich noch ein Anschreiben oder Dokumente ausdrucken und klassisch versenden, z. B. wenn du

  • im Auftrag eines Arbeitgebers eine Kündigung aussprichst,
  • einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegst oder
  • eine gegnerische Partei ohne Anwält*in direkt anschreibst.

Problem dabei: Wie immer können Fristen laufen. Anders als bei der durch das beA flitzenden Elektropost, bei der du sofort die Übermittlung checken bzw. schnell eine Empfangsbestätigung des Gerichts bekommst, braucht die Briefpost etwas Zeit, die du einkalkulieren musst. Früher war der Grundsatz einfach: Du durftest dich innerhalb Deutschlands bei Briefen auf eine Zustellung am nächsten Werktag verlassen, wenn du die Sendung in einen Briefkasten gesteckt hattest, der noch geleert wurde. Seit dem 1.1.25 gilt das aber nicht mehr. Die Post darf sich mittlerweile für normale Briefe (also Standard-, Kompakt- und Maxibriefe) bis zu vier Tage Zeit lassen. Nach § 18 Abs. 1 PostG müssen im Jahresdurchschnitt mindestens 95 % der Briefsendungen am dritten und 99 % am vierten Tag nach Einlieferung zugestellt werden. Grundsätzlich gibt die Deutsche Post eine Zustellung i. d. R. am übernächsten Werktag an. Vorsicht, wenn du lokale bzw. private Postdienstleister nutzt (z. B. MZZ-Briefdienst, CITIPOST oder NordBrief). Hier musst du dich vorher informieren, welche Postlaufzeiten bei diesen Diensten jeweils gelten.

AS-Bild_Grafik-Brieflaufzeit_sw_Noe.jpg (Bild: © Deutsche Post)
Bild: © Deutsche Post

2. Ein bisschen schneller, bitte: das Einwurf-Einschreiben

Wie schon oben beschrieben: Manchmal muss deine Post schnell am nächsten Tag beim Empfänger sein. Hier empfehlen sich die Einschreiben der Post, womit die nächsten Fallstricke ausgelegt sind. Es gibt das Standard-Einschreiben sowie das Einwurf-Einschreiben. Der Unterschied zwischen beiden ist, dass du bei einem Standard-Einschreiben immer eine Unterschrift des Empfängers bzw. eine elektronische Empfangsbestätigung bekommst, sodass du den Zugang gerichtsfest nachweisen kannst. Beim Einwurf-Einschreiben war es bis vor Kurzem problematischer, da nur dokumentiert wurde, dass der Brief bearbeitet und eingelegt wurde. Jüngst meinte das BAG dazu: Dies genügt für den Anscheinsbeweis nicht, dass das Schriftstück zugegangen ist (7.5.26, 2 AZR 184/25, Abruf-Nr. 254597). Denn die Zusteller*innen unterschrieben bereits auf dem Handscanner, bevor sie den Brief in den Briefkasten einwarfen. Zumindest für wenige Augenblicke ist der Beleg daher unwahr. Zudem könnten die Zusteller*innen zwischen der Unterschrift und dem Einwurf abgelenkt oder aufgehalten werden. Daraufhin hat die Deutsche Post das Zustellverfahren für das Einwurf-Einschreiben verbessert. Nun bestätigen die Zusteller*innen erst nach Einlegen des Briefs mit Unterschrift den Einwurf. Aber: Ob das den Gerichten im Einzelfall genügen wird, bleibt abzuwarten. Gehe also am besten kein Risiko ein und nutze bei fristgebundener Post immer das klassische Standard-Einschreiben, das ohnehin nur 0,35 EUR mehr kostet.

Merke — Wichtig: Die Post garantiert bei beiden Einschreibe-Varianten keine Zustellung am nächsten Werktag, sondern spricht von „i. d. R.“ am nächsten Werktag. 100%-iger Verlass ist also auch auf die Einschreiben nicht, was das Zustelltempo angeht. Trotzdem sind sie in hoher Zahl tatsächlich am nächsten Werktag beim Empfänger, da sie bevorzugt behandelt werden. Sichere dich aber ab und plane bei Einschreiben immer eine Laufzeit von zwei Tagen ein.

3. Es surrt und schnurrt immer noch: Das Telefax

Es gibt einen guten Grund, dass manche noch ein klassisches Telefaxgerät nutzen. Denn hier gilt nach wie vor, dass ein Übermittlungsprotokoll den Versand mit Datum und Uhrzeit dokumentiert. Ideal ist das für fristgebundene Handlungen wie Einsprüche oder Widersprüche bei Behörden. Vergiss auch nicht, dass du mit einem Telefax immer eine Ersatzeinreichung vornehmen kannst, falls technische Probleme mit dem beA oder dem elektronischen Rechtsverkehr vorliegen (www.iww.de/s15934). Damit sorgst du auch für eine funktionierende Notfallorganisation in deinem Büro.

Beachte — Briefpost ist nur ein Baustein deines Fristenmanagements. Wie du das von Tag eins an sauber aufsetzt, findest du im AS-Kompass, S. 72 ff.

4. Alles im Kasten? – Was du zu Briefkästen und Filialen wissen musst

Wirfst du Post in einen klassischen Briefkasten der Deutschen Post, musst du aufpassen, dass noch eine Tagesleerung erfolgt, damit du von den genannten zwei bis vier Werktagen ausgehen darfst. Wann der Briefkasten geleert wird, steht auf den kleinen weißen Tafeln und ist von Briefkasten zu Briefkasten unterschiedlich. Du musst ferner damit rechnen, dass Briefkästen abgebaut, von Vandalismus betroffen oder plötzlich in einem Baustellengebiet liegen und temporär nicht geleert werden. Idealerweise nutzt du die Online-Standortübersicht, die du jederzeit online abrufen kannst: www.iww.de/s11404.

AS-Bild_Post_Standorte_sw_Noe.jpg (Bild: © Deutsche Post/Screenshot: Christian Noe)
Bild: © Deutsche Post/Screenshot: Christian Noe

Gibst du Post in einer Filiale ab, gilt dasselbe: Es kann jederzeit passieren, dass Filialen aufgegeben werden oder sich die Öffnungszeiten ändern. Die Inhaber*innen der Filiale können zudem aus krankheitsbedingten Gründen ausfallen, sodass du plötzlich vor verschlossener Tür stehst. Also lege dir immer Alternativen zurecht: Zwei Briefkästen und Postfilialen in deiner unmittelbaren Nähe.

Profitieren kannst du auch von dem „Online-Manager“: Lege dir auf deutschepost.de einen kostenlosen Account an. Mit ihm kannst du zeitsparend:

AS-Bild_Postaccount_Auftragsdetails_sw_Noe.jpg (Bild: © Deutsche Post)
Bild: © Deutsche Post
  • Briefe und Pakete online frankieren
  • Direkt bezahlen und Rechnungen für deine Buchhaltung herunterladen
  • Mit einem Mausklick Sendungsverfolgungen aufrufen
  • Auslieferungsbelege und gescannte Empfangsbestätigungen herunterladen, falls ein Gericht diese einmal verlangen sollte
  • Ein Postfach anlegen und online verwalten

Ein solcher Onlinezugang macht dich unabhängiger und erspart dir viel „Zettelwirtschaft“. Jetzt kannst du auch keinen Einlieferungsbeleg mehr verlegen, weil alles online archiviert wird. So managst du komfortabel Deine Briefpost. Mit der Post & DHL App kannst du sogar bei Bedarf unterwegs digital Briefmarken kaufen, einen Zahlencode auf den Briefumschlag schreiben und ihn dann einwerfen. Eine Notlösung, falls du keine Marken zur Hand hast bzw. keine kaufen kannst (www.iww.de/s15933).

Merke — Schreibe dir sicherheitshalber auch die Kontaktdaten zweier zuverlässiger Kurierdienste in deiner Stadt auf, die fristgebundene Schreiben per Express zustellen oder dir bei Bedarf Unterlagen von Mandant*innen bringen können.

Weiterführende Hinweise
  • Neues Mandat? Dann ist ein Fristencheck Pflicht, Abruf-Nr. 50863115
  • Für Weiterleitung braucht „falsches“ Gericht Zeit, Abruf-Nr. 50766784

ID: 50903192

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