Recht und Soziales verbindenMein Weg in die Kanzleigründung mit zwei Standbeinen
Nach dem zweiten Examen direkt in die Selbstständigkeit? Ich erzähle dir, wie ich mit einem zweiten Standbein finanziell sicher gestartet bin, meine mentale Gesundheit geschützt und mir den Raum für Umwege erlaubt habe. Lass dich von meinem Weg inspirieren, um deinen eigenen zu finden.

Warum ich mich für die Anwaltschaft entschieden habe
Mein erster Kontakt zum Thema Anwaltschaft war, als ich mit 14 Jahren einen Nachrichtenbeitrag über eine Menschenrechtsanwältin im Fernsehen sah. Ihre Arbeit faszinierte mich sofort, weil sie Recht mit sozialem Engagement verband.
Als ich das erste Examen in der Tasche hatte, stand mein Entschluss fest, mich als Anwältin selbstständig zu machen. Ich sehnte mich nach Unabhängigkeit, Flexibilität und meinem eigenen Rhythmus. Dieses Ziel trug mich auch durch das zähe Referendariat, das leider weit weg von meinen eigentlichen Vorstellungen war.
Im Juni 2025 bestand ich mein zweites Examen und hielt im Juli meine Zulassung zur Anwaltschaft in den Händen. Da stand ich nun und begann, meine Selbstständigkeit zu planen. Das „Wie“ oder in welchem Rechtsgebiet war mir im ersten Moment gar nicht so wichtig – die Unabhängigkeit an sich stand absolut im Fokus.
Mein Gründungs-Start und das zweite Standbein
Als frisch zugelassene Einzelanwältin habe ich wie die meisten nicht sofort mit vollem Terminkalender begonnen. Ich entschied mich zudem für das langsame, organische Wachstum. Ich startete also allein in meiner Wohnzimmerkanzlei, anstatt mir ein Büro anzumieten. Für viel Werbung und Mandatsakquise fehlte mir schlicht die Kraft, weil ich nach dem zweiten Examen erstmal ausgebrannt war. Ich wusste aber, wenn ich frei und ohne Existenzangst arbeiten will, brauche ich von Anfang an ein verlässliches Einkommen.
Also suchte ich nach einer zweiten selbstständigen Tätigkeit und stieß auf die gesetzlichen Betreuungen. Hierbei muss man nicht aktiv Klient*innen akquirieren, sondern man wird von der Betreuungsbehörde beim Gericht als Betreuerin vorgeschlagen und dann bestellt. Ähnlich läuft das beispielsweise auch als Verfahrensbeiständin, Ergänzungspflegerin und Nachlasspflegerin.
Die Arbeit als Berufsbetreuerin ist abwechslungsreich und ich habe täglich mit den unterschiedlichsten Rechtsgebieten zu tun. Durch diese Arbeit konnte ich in aller Ruhe überlegen, welche juristischen Felder mir am meisten Spaß machen und wie ich meine Kanzlei ausrichten möchte.
Auf diese Aufgaben habe ich besonders geachtet, um meinen eigenen Start zu strukturieren:
Praxistipp – Eine umfassende To-Do-Liste findest du im AS-Kompass, S. 72.
- Zulassung sichern: Reiche deine Unterlagen direkt nach dem Examen ein (Bearbeitungszeit dauerte bei mir etwa vier Wochen, kann aber variieren).
- Finanzen regeln: Eröffne ein Geschäftskonto und suche dir eine Steuerberaterin.
- Zuschüsse beantragen: Erstelle einen tragfähigen Business- und Finanzplan für den Gründungszuschuss und lass dir eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Hier überlegst du dir auch, welche Rechtsgebiete oder andere Tätigkeiten du ausüben möchtest.
- Behörden informieren: Melde dich beim Finanzamt an und beantrage die Registrierung bei deiner zuständigen Betreuungsbehörde.
Die nackten Zahlen: Finanzierung und Rücklagen
Finanzielle Sorgen rauben Energie. Deshalb habe ich mir von Anfang an einen Überblick über meine Finanzen organisiert. Die Chance auf den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist eine gute finanzielle Hilfe. Doch er deckt in der Regel nur das absolute Minimum deiner privaten Lebenshaltungskosten, vor allem wenn man das Referendariatsgehalt als Grundlage hat. Die geschäftlichen Kanzleikosten, die Sozialversicherungsbeiträge und das Versorgungswerk laufen parallel weiter und die musst du anderweitig finanzieren.
Praxistipp – Bei einigen Versorgungswerken kannst du zu Beginn der Selbstständigkeit einen geringen Betrag, den sog. Grundbeitrag, zahlen. Informiere dich, ob dein Versorgungswerk das anbietet.
Ich bin mit einem Low-Budget-Ansatz gestartet. Trotzdem ging es nicht völlig ohne Kapital. Um die Zeit bis zum ersten Geldeingang zu überbrücken, nutzte ich meine eigenen Ersparnisse und nahm zusätzlich einen kleinen vierstelligen Privatkredit auf.
Sobald die ersten Einnahmen fließen, wartet die nächste Herausforderung. Das eingenommene Geld gehört dir schließlich nicht komplett (Stichwort: Steuern). Passe deinen Finanzplan deshalb monatlich an und bilde so bald wie möglich Rücklagen. Das Finanzamt und die Krankenkasse fordern ihre Beträge erst zeitversetzt ein. Ohne Puffer droht dir schnell eine böse Überraschung. Erstelle dir dafür am besten sofort ein separates Rücklagen-Konto.
Ich habe zwar eine Steuerberaterin für den Jahresabschluss an meiner Seite. Meine Umsatzsteuervoranmeldung mache ich jedoch quartalsweise selbst. Das spart gerade am Anfang bares Geld. Außerdem zwingt es mich dazu, meine eigenen Zahlen und Einnahmen bis ins kleinste Detail im Blick zu behalten.
Hier ist ein einfaches Schema, wie ich meine Einnahmen von Anfang an aufgeteilt habe:
Posten | Richtwert in % | Verwendungszweck |
Steuern & Abgaben | 35 % | Einkommensteuer, Umsatzsteuer |
Betriebliche Rücklagen | 15 % | Krankenkasse, Versorgungswerk, Software-Lizenzen |
Kanzleikosten (laufend) | 10 % | Telefon, Versicherung, Büromaterial, Minijob |
Dein Gehalt (Privat) | 40 % | Miete, Lebensmittel, Freizeit |
Mein wichtigster Praxistipp – Zwei Smartphones
In der (häuslichen) Selbstständigkeit verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit noch schneller. Doch gerade hier sind echte Pausen, der Feierabend und das Wochenende unverzichtbar. Nur wenn du deinem Kopf regelmäßig Ruhe gönnst, kannst du auf Dauer qualitativ gute Arbeit leisten. Im Homeoffice ist dieser Abstand allerdings verdammt schwer einzuhalten.
Meine beste Investition war der Kauf eines zweiten Handys als Geschäftshandy. Wenn ich auf meinem privaten Handy scrolle, will ich keine geschäftlichen E-Mails oder Anrufe sehen. Schalte dein Diensthandy nach Feierabend am besten einfach aus. So gibst du deinem Kopf eine echte Pause zum Abschalten.
Hab den Mut zur Kurskorrektur
Schon während meines Studiums und im Referendariat habe ich als HiWi (studentische Hilfskraft) in Kanzleien gearbeitet und verbrachte dort viel Zeit mit dem Familienrecht. Die Akten und Fälle fand ich damals unheimlich spannend.
Die ersten familienrechtlichen Mandate waren jedoch ernüchternd. Es ist ein riesiger Unterschied, ob du im Hintergrund nur zuarbeitest, oder ob du plötzlich ganz allein die echte Verantwortung für deine Mandant*innen trägst. In der Praxis merkte ich schnell, dass diese Last mich in einem so sensiblen Bereich blockierte. Es machte mir einfach keinen Spaß.
Das ist das Schöne an der Selbstständigkeit: Du darfst dich ausprobieren. Du darfst dich umentscheiden. Ich habe die laufenden Mandate abgeschlossen und beendete danach das Kapitel Familienrecht. Stattdessen konzentrierte ich mich auf die Betreuungen. Durch diese entdeckte ich neue Vorlieben, die ich zum Teil gar nicht eingeplant hatte. Heute baue ich mir meine Standbeine im Mietrecht, Sozialrecht und Erbrecht auf. Dieses Jahr steht für mich noch eine Fortbildung zur Nachlasspflegerin auf dem Plan und ich werde mich langsam mit dem Thema Fachanwaltslehrgang auseinandersetzen. Ab dem 1.8.26 habe ich bereits meine erste Minijobberin.
Ich bin zwar keine Menschenrechtsanwältin geworden, aber ich verbinde Recht und Soziales auf meine ganz eigene Art. Im Moment will ich das auch gar nicht anders – aber wer weiß, was kommt. Die Selbstständigkeit hält einfach unendlich viele Entwicklungsmöglichkeiten bereit.
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