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VerschwiegenheitMandate bearbeiten mit mobilen Geräten außerhalb der Anwaltskanzlei

Registrierungspflichtig15.06.20263 Min. LesedauerVon RA Udo Henke, Unna

Anwält*innen arbeiten heute viel mehr unterwegs, außerhalb der geschützten Bereiche einer Anwaltskanzlei und auch zu untypischen Zeiten und Gelegenheiten. Homeoffice ist auch für juristische Berufe die neue Normalität. Du kannst mandatsbezogene Dinge zuhause aber auch unterwegs in Bahn, Bus oder im Flugzeug erledigen. Oder mit Mandant*innen, Kolleg*innen oder Mitarbeiter*innen telefonieren und Mandatspost oder Schriftsätze am Laptop bearbeiten. Wenn du dabei aber nicht geschützt und unbeobachtet bist, solltest du dich fragen: Entspricht meine Arbeitsweise noch der anwaltlichen Pflicht zur Verschwiegenheit oder mache ich mich sogar strafbar (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB)?

Frau_Laptop_Cafe_Midjourney_Topnews.jpg (Bild: KI-generiert/Midjourney)
Bild: KI-generiert/Midjourney

Ein Konflikt mit der im Berufsrecht vorgeschriebenen Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO) droht immer, wenn dir ein Umstand, eine Information oder ein Vorgang in Ausübung deines Berufs bekannt geworden ist und es sich dabei weder um offenkundige noch um völlig unbedeutende Tatsachen handelt und diese Kenntnisse an nicht mit der Mandatsbearbeitung autorisierte Personen offenbart werden, sei es bewusst oder auch nur unbewusst durch Nachlässigkeit.

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