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Für dich aus VAHund hat nach Autounfall Anspruch auf Physiotherapie

15.07.20262 Min. LesedauerIWW

Die unter anderem mit Tierhalterhaftung befasste 20. Zivilkammer des LG München I (15.9.20, 20 O 5615/18 ) hat nach dem Unfall zwischen einem Pkw und einem Hund den Pkw-Fahrer und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zur Zahlung von Schadenersatz von rund 20.000 EUR verurteilt.

Rhodesian_Ridgeback_Autounfall_Midjourney_Topnews.jpg (Bild: KI-generiert/Midjourney)
Bild: KI-generiert/Midjourney

Zu dem Unfall war es gekommen, als ein Angestellter des Besitzers den zum Unfallzeitpunkt knapp vier Monate alten Rhodesian Ridgeback Rüden auf dem Privatgelände eines Gewerbeparks an der Leine spazieren geführt hatte. Der Hund sollte auf dem Gelände als Wachhund eingesetzt werden. Auf dem Gelände bestand eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h. Der Beklagte näherte sich mit in seinem Pkw mit überhöhter Geschwindigkeit von mindestens 20 km/h. Dabei erfasste er den Hund mit seinem Pkw an der linken Vorderpfote.

Die Kammer vernahm Zeugen zum Unfallhergang. Sie hörte zudem einen Gutachter zur Unfallbedingtheit der Verletzungen des Hundes und zur Angemessenheit der geltend gemachten Behandlungskosten an. Anschließend begründete das Gericht seine Entscheidung mit diesen Argumenten:

Bei dem Unfall habe sich keine typische Tiergefahr verwirklicht. Ein Mitverschulden des Halters sei daher ausgeschlossen. Es habe sich vielemehr die Betriebsgefahr des Pkws verwirklicht. Hinzu komme das Verschulden des Fahrers durch die überhöhte Geschwindigkeit.

Weiter folgte die Kammer den Ausführungen des Gutachters, der die Verletzungen des Hundes als mit dem Autounfall kompatibel bewertete und die Behandlungskosten für angemessen hielt. Insbesondere sei die Physiotherapie bei der Fraktur der linken Vorderpfote notwendig gewesen. Der junge Hund habe sich zum Zeitpunkt des Unfalls nämlich noch im Wachstum befunden. Die Beklagten haften auch für zukünftige Verletzungsfolgen, da diese laut Gutachten nicht ausgeschlossen werden können.

Weiterführender Hinweis
  • Dieser Beitrag stammt aus VA Verkehrsrecht aktuell. Dort findest du Praxiswissen zu Verkehrsrecht, Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren. Mehr davon: iww.de/va

ID: 50766743

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