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FristenberechnungHerzlich willkommen im Fristen-Karussell

Leseprobe24.04.20263 Min. LesedauerVon Christian Noe B. A., Göttingen

Fristen sind ein komplexes Ding: Fristart kennen, richtig rechnen und nicht in falsche Wochenspalten rutschen. Aber wenn du in den Kalender schaust, musst du auch noch aufpassen, wo du einen Schriftsatz hinschickst. Warum? Weil ein Feiertag vielleicht an deinem Kanzleiort gilt, aber nicht am Gerichtsort, wo du z. B. ein Rechtsmittel einlegst. Wir zeigen dir, wie du Fehler vermeidest und welche Kalender du am besten direkt von deinem Schreibtisch verbannst. Und du bekommst unsere Fristenübersicht mit allen „Feiertagsfallen“ an die Hand, die dir beim Fristencheck das ganze Jahr über hilft.

1. Hast du einen fristentauglichen Kalender?

Schon bei der Wahl deines Kalenders musst du auf dessen Feiertagstauglichkeit achten. Steht im Kalender beispielsweise kein Hinweis, dass Mariä Himmelfahrt nicht überall in Bayern gesetzlicher Feiertag ist, darfst du diesen nicht im Anwaltsjob benutzen, um mit ihm Fristen zu berechnen, sagt der BGH (27.7.17, III ZB 76/16, Abruf-Nr. 195962). Es gilt dann als ein anwaltliches Organisationsverschulden, solche Kalender zu verwenden. Heißt im Klartext: Versäumst du deshalb die Frist, gibt es höchstwahrscheinlich keine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und der Fall ist verloren.

Du darfst also ausschließlich Kalender nehmen, die die exakten, aktuell gültigen Feiertagsregelungen und deren genaue regionale oder bundesweite Geltung ausweisen. Wenn du dir spezielle Kalender für Anwälte kaufst (z. B. Beck), bist du auf der sicheren Seite.

Lade dir am besten unsere Feiertagsübersicht herunter, die wir jedes Jahr aktualisiert bereitstellen. Sie zeigt dir nicht nur, wo welcher Feiertag als gesetzlicher Feiertag gilt, sondern lässt auch automatisch die Feiertage weg, die auf ein Wochenende fallen, an denen keine Frist abläuft, sondern der nächste Werktag gilt (§ 193 BGB). So hast du ganz praktisch nur die „schwierigen“ Feiertage im Auge und nicht die, die dir nicht gefährlich werden können.

Beachte — Silvester und Rosenmontag sind keine gesetzlichen Feiertage. Der Rosenmontag ist bundesweit ein regulärer Werktag und damit auch in den sogenannten Karnevalshochburgen, wie Köln, Mainz usw. (AK 26, 15, Abruf-Nr. 50639991). Schaue übrigens auch auf unsere Checkliste „5 Thesen zu ‚Weihnachten, Silvester und zwischen den Tagen‘“ (AA 21, 215, Abruf-Nr. 47812312) und was tarifrechtlich bezüglich Zuschlägen am Oster- und Pfingstsonntag zu beachten ist (AA 20, 55, Abruf-Nr. 46416331).

Übersicht — Gesetzliche Feiertage 2026/2027

Wann

Wochentag

Welcher?

Gilt bundesweit

Gilt nur in diesen Bundesländern

1.1.26

Donnerstag

Neujahr

6.1.26

Dienstag

Heilige Drei Könige

Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt

3.4.26

Freitag

Karfreitag

6.4.26

Montag

Ostermontag

1.5.26

Freitag

Tag der Arbeit

14.5.26

Donnerstag

Christi Himmelfahrt

25.5.26

Montag

Pfingstmontag

4.6.26

Donnerstag

Fronleichnam

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland;

teilweise auch: Sachsen, Thüringen (Gemeinden mit überwiegend katholischer Bev.); am Gerichtsort Erfurt (BAG) kein gesetzlicher Feiertag

18.11.26

Mittwoch

Buß- und Bettag

Sachsen

25.12.26

Freitag

1. Weihnachtstag

1.1.27

Freitag

Neujahr

6.1.27

Mittwoch

Heilige Drei Könige

Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt

8.3.27

Montag

Internationaler Frauentag

Berlin, Mecklenburg-Vorpommern

26.3.27

Freitag

Karfreitag

29.3.27

Montag

Ostermontag

AS-Grafik_Feiertagsprüfung_Noe.eps (Bild: IWW)
Bild: IWW

2. Ende Oktober – das „tricky“ Feiertagsdoppel

Zu den kritischsten Daten im Jahr zählen für dich die direkt aufeinander folgenden Feiertage 31.10. (Reformationstag) sowie 1.11. (Allerheiligen). Beide Tage sind jeweils keine bundesweit geltenden gesetzlichen Feiertage und damit recht tricky zu berechnen. 2026 muss dich das nicht kümmern, da beide Tage auf ein Wochenende fallen. In diesem Jahr gibt es sowieso auffallend viele Feiertage, die auf einen Samstag oder Sonntag fallen, an denen in der Regel keine Frist ablaufen kann. Dann berechnest du ohnehin den nächsten Werktag als letzten Tag der Frist. Pass aber dann auf, dass nicht wiederum der folgende Montag ein Feiertag ist.

Und noch ein Mythos, den du am besten gleich vergisst: Heiligabend ist kein Feiertag. Das hat zuletzt noch einmal das OLG Frankfurt a. M. bestätigt (17.3.22, 5 UF 184/21, Abruf-Nr. 229839).

Beachte — Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Redaktion prüft ihn regelmäßig und passt ihn gegebenenfalls an. Gleichwohl schließen wir Haftung und Gewähr aus, da die Materie komplex ist und sich ständig wandelt.

ID: 50813645

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