ProzessführungFalscher Sachvortrag: Was du jetzt tust
Mit manchen Mandant*innen ist es schwer: Du schreibst, telefonierst – und eine Reaktion kommt immer nur verzögert. Während der Rechtsstreit bereits läuft, zeigt sich auch noch, dass sich deine Klageschrift wohl auf falsche Informationen stützt. Was nun, wenn die Mandant*innen wieder partout nicht reagieren? Wenn du hier früh richtig reagierst, schützt du Mandat und Vergütung – und behältst die Kontrolle.

1. Wenn Mandant*innen eigentlich alles ganz anders meinten
Ein aktueller Fall vor dem OLG Hamburg (21.4.26, 4 W 88/26, Abruf-Nr. 254477) zeigt, wie es bei dir überhaupt nicht laufen sollte. Ein Anwalt klagt die Rückzahlung zweier Darlehen ein und beantragt für das Verfahren zugleich Prozesskostenhilfe. Nun erwidert die Gegenseite: Darlehen wären vertraglich nie geschlossen worden, stattdessen seien die strittigen Summen eine „Investition in eine gemeinsame Unternehmung“ gewesen. Von wegen Darlehen. Und es kommt noch dicker. Auf Nachfrage macht die Mandantin gegenüber dem Anwalt die Situation per E-Mail perfekt: „Ich weiß nicht, ob sie sich daran erinnern, wie ich meinen Fall bei Ihnen eingereicht habe. Ich habe nicht gesagt, dass das Geld ein Darlehen ist. Sie [die Gegenseite] sagte mir, sie würde es investieren, bevor ich ihr das Geld gab“.
Eine Situation, wie sie sich kaum ein Jurist wünscht. Der Anwalt will nun weitere Einzelheiten von der Mandantin wissen. Diese hüllt sich aber (wieder einmal) in Schweigen. Trotzdem lässt der Anwalt den Rechtsstreit weiter vorangehen und informiert das Gericht nicht. Er beantragt einen Vorschuss auf die Verfahrensgebühr und nimmt auch noch (fünf Monate später!) den Gerichtstermin wahr.
Merke — Kritisch wird es, sobald du konkrete Anhaltspunkte hast, dass dein bisheriger Sachvortrag in einem entscheidenden Punkt tatsächlich falsch ist. Hier steht eine Verletzung der Wahrheitspflicht im Raum (§ 138 Abs. 1 ZPO). Dann musst du nachfragen und den Sachverhalt ggf. bei Gericht klarstellen.
2. Sachvortrag wackelt? So musst du dich verhalten
Für dich als Anwält*in wird es jetzt heikel: Die Klageforderung steht plötzlich auf einer anderen Tatsachengrundlage. Jetzt musst du die fehlenden Informationen von deiner Mandantschaft besorgen. Ganz entscheidend: Bei Prozesskostenhilfe oder der Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers zahlt die Staatskasse oder der Versicherer deine Vergütung. Wenn sich mitten im Verfahren zeigt, dass eine Klageforderung teils falsch war und sich dadurch auch die Erfolgsaussichten verschlechtern, musst du das mitteilen. Von dem Moment an, in dem du von einer völlig anderen Sachlage weißt, kann man dir zu Recht vorhalten, dass du unnötige (weitere) Kosten ausgelöst hast, indem du die Kostenträger im Unklaren gelassen hast.
Du musst:
Musterformulierung |
Sehr geehrte Frau/Herr ... leider habe ich Sie am ... und am ... telefonisch nicht erreichen können. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die von Ihnen geschilderten Vorgänge nicht so zutreffen, wie wir sie in der Klageschrift vom ... dargestellt haben. Wir müssen nun unverzüglich das Geschehen zutreffend gegenüber dem Gericht darstellen. Ohne Ihre Mitarbeit ist dies nicht möglich. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir Ihre rechtlichen Interessen nicht umfassend wahren können und Sie den Rechtsstreit möglicherweise verlieren, wenn Sie nicht reagieren und das Gericht die Klage abweisen sollte. Wie bereits mitgeteilt, liegt es in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie nun zügig mit uns Kontakt aufnehmen, um folgende Fragen zu klären ..
Teile ein konkretes Datum mit, bis zu dem die Antwort vorliegen muss Sollten Sie sich nicht bis spätestens am ... bei uns melden, teilen wir dem Gericht mit, dass Sie auf unsere Anfragen nicht reagieren. Wir behalten uns für diesen Fall auch vor, das Mandat niederzulegen. Das bedeutet: Wir würden Sie in Ihrer Sache nicht weiter vor Gericht vertreten und Sie müssten sich eine andere anwaltliche Vertretung suchen. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt |
- entschlossen und (im Einzelfall) mit gebotener Schärfe die/den Mandant*in (per Anruf, Brief/Einschreiben, Messenger-Nachricht) dringend zur Rückmeldung auffordern. Setze dazu kalendermäßig bestimmte Fristen (z. B. ... Ihre Reaktion bis zum 13.7.26).
- ihr/ihm ferner mitteilen, dass der Erfolg der Klage gefährdet ist, wenn sie/er das Missverständnis nicht ausräumt und möglicherweise auch die Kostenfrage ungeklärt ist.
- umgehend das Gericht informieren, dass die/der Kläger*in sich möglicherweise im Sachverhalt getäuscht und derzeit Einzelheiten dazu geklärt werden (ggf. Fristverlängerung erbitten, Kontaktversuche dem Gericht darlegen).
3. Alles in der Akte: Dokumentiere deine Kontaktversuche genau
Was du ebenfalls tun solltest: Dokumentiere in der Handakte detailliert, an welchem Tag du wann welchen Kontaktversuch unternommen hast. Du musst vielleicht später dem Gericht genau darlegen können, wie (oft) du aktiv den Kontakt zu der Klägerpartei gesucht hast.
Auf keinen Fall darfst du das Gericht über die aktuelle Entwicklung uninformiert lassen – und vielleicht noch Kostenvorschüsse fordern. Erst recht nicht, wenn das Gericht bereits terminiert hat oder sich sogar weitere Kosten abzeichnen (Gutachter, Vor-Ort-Termine usw.). Egal, ob du eine Klage eingereicht, ein Rechtsmittel eingelegt oder von Kolleg*innen ein Mandat übernommen hast: Du bist verpflichtet, spätere Unstimmigkeiten zu klären, die den Sachverhalt auf den Kopf stellen und die Anspruchsgrundlage ändern.
Praxistipp — Bei falschen Informationen oder „offenen Fragen“ darfst du einen Rechtsstreit nicht einfach weiterlaufen lassen, nur weil sich die/der Mandant*in nicht meldet. Denn dass ein entscheidender Punkt nicht stimmt, weißt du jetzt (positive Kenntnis der Unrichtigkeit). In Einzelfällen kann der Vorwurf der Verfahrensverschleppung drohen. Auch die Gebührenfrage musst du besprechen, falls sich abzeichnet, dass gewährte Prozesskostenhilfe aufgehoben wird oder der Rechtsschutz ggf. nicht zahlen wird.
4. Keine Never-ending-Stories: Notfalls das Mandat niederlegen
Noch einmal zurück zu dem eingangs geschilderten Fall vor dem OLG Hamburg. Was sagten eigentlich die Richter dazu, wie sich der Anwalt verhielt? Die fanden: Die klar formulierte E-Mail der Mandantin war ein deutliches Stoppschild. Er hätte sofort das Prozessgericht informieren müssen, anstatt zunächst weitere Reaktionen seiner Mandantin abzuwarten und sogar fünf (!) Monate später auch noch den Gerichtstermin wahrzunehmen und damit Anwaltskosten auszulösen.
Das LG hatte die gewährte Prozesskostenhilfe wegen falscher Darstellung des Streitverhältnisses komplett aufgehoben (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Ganz korrekt war das nicht, meinte das OLG. Die Verfahrensgebühr war bereits entstanden, als der Anwalt die Nachricht von seiner Mandantin erhielt. Die Terminsgebühr musste er jedoch logischerweise zurückzuzahlen, denn zu diesem Zeitpunkt war der Anwalt bereits im Bilde, die Kosten waren vermeidbar.
Praxistipp — Du darfst natürlich das Mandat niederlegen, wenn sich deine Mandantschaft trotz mehrfacher Aufforderung nicht meldet. Du kannst argumentieren, dass kein Vertrauensverhältnis mehr vorhanden ist und eine Mitwirkung objektiv erforderlich ist. Dies hat den Vorteil, dass du dich der Verantwortung für den weiteren Verlauf des Rechtsstreits entledigen kannst. Aber: Eine Mandatsniederlegung solltest du stets schriftlich mit Zustellungsnachweis erklären. Du solltest auch über die Folgen des Verhaltens belehrt und zuvor eine Frist gesetzt haben, bis zu der sich die/der Mandant*in bei dir zu melden hatte. Pass aber auf, dass du das Mandat nicht zur Unzeit niederlegst, also z. B. kurz vor einem Gerichtstermin oder kurz vor Ablauf einer Frist. Dein*e Mandant*in muss die Möglichkeit haben, sich rechtzeitig anderweitige anwaltliche Hilfe zu suchen.
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