Für dich aus AKErkrankter Rechtsanwalt muss rechtzeitig für Vertretung sorgen
07.10.20262 Min. Lesedauervon RA Martin W. Huff, Singen (Hohentwiel)
BGH
Erhält ein Rechtsanwalt eine Ladung zu einem Gerichtstermin, den er voraussichtlich wegen Krankheit nicht wahrnehmen kann, muss er rechtzeitig für seine Vertretung sorgen. Tut er dies nicht und nimmt er den Termin nicht wahr, hat er ihn schuldhaft versäumt. Gegen seine Partei kann ein Versäumnisurteil ergehen. Das bestätigte der BGH noch einmal deutlich.
Sachverhalt
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