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BerufsbekleidungDie Anwaltsrobe absetzen: So holst du dir einen Teil des Geldes zurück

20.07.20263 Min. Lesedauervon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

Möchtest du als angestellter oder niedergelassene*r Anwält*in Steuern sparen, solltest du einen Blick auf deine Berufskleidung werfen. Während dein Business-Anzug steuerlich Privatvergnügen bleibt, bietet die Anwaltsrobe ein echtes Privileg: Sie ist als typische Berufskleidung voll absetzbar. Doch wie genau machst du die Anschaffung und die laufende Reinigung als Werbungskosten geltend?

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Bild: KI-generiert/Midjourney

1. Deine Robe als dein „Arbeitsmittel“

Zunächst musst du wissen, dass das Finanzamt bei Kleidung extrem streng ist. Normale Anzüge oder Kostüme kannst du nicht steuerlich absetzen, da du sie theoretisch auch privat tragen könntest (§ 12 Nr. 1 EStG). Bei der Anwaltsrobe ist das anders: Da du sie aufgrund standesrechtlicher Vorschriften (§ 20 BORA) nur vor Gericht trägst und sie im Alltag nicht nutzbar ist, erkennt der BFH sie als typische Berufskleidung an (st. Rspr. zur typischen Berufskleidung BFH 9.3.79, VI R 171/77). Die Anschaffungskosten für die Robe und den Samtbesatz sind daher in voller Höhe als Werbungskosten (bei Angestellten) oder Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) abziehbar.

2. Auch die Reinigung der Robe hat Steuersparpotenzial

Nicht nur der Kauf, sondern auch die Sauberkeit deiner Robe mindert deine Steuerlast. Hier hast du zwei Wege:

  • Professionelle Reinigung: Bringst du deine Robe in eine Reinigung, kannst du die entstandenen Kosten von der Steuer absetzen. Als Nachweis für die Reinigungskosten benötigst du natürlich eine Quittung.
  • Waschen im eigenen Haushalt: Wäschst du deine Robe selbst, wird es komplizierter. Weil du nun keine Rechnung für die Reinigungskosten hast, darfst du die Kosten schätzen. Bei dieser Schätzung sind Erfahrungswerte zu berücksichtigen, die auf dem Gewicht der Wäsche und der Größe deines Haushalts basieren. Als für Strom, Wasser, Waschmittel und Verschleiß zu schätzende Kosten erkennt die Finanzverwaltung regelmäßig pro Waschgang ca. 0,50 EUR bis 0,80 EUR pro Kilogramm Wäsche an. Notiere dir also kurz, wie oft du die Robe gewaschen hast. Eine einfache Liste genügt dem Finanzamt meist als Nachweis für die Schätzung.

3. Wichtiger Hinweis zur „Zivilkleidung“

Sei vorsichtig: Die Kleidung, die du unter der Robe trägst, also das weiße Hemd, die Bluse oder die dunkle Hose, bleibt steuerlich tabu. Auch wenn du diese Sachen nur für das Gericht kaufst, gelten sie als bürgerliche Kleidung – ähnlich wie dein Business-Anzug. Das Finanzamt trennt hier strikt: Die Robe ist Berufskleidung und abzugsfähig, das Hemd darunter ist Privatsache und hat in der Steuererklärung nichts zu suchen.

Praxistipp — Bist du angestellt, trägst du die Kosten für die Anschaffung und Reinigung deiner Robe in der Anlage N bei den Werbungskosten unter „Arbeitsmittel“ ein (Zeile 54, 55). Als selbstständige*r Anwält*in gehören die Beträge in deine Anlage EÜR zu den Betriebsausgaben.

Weiterführender Hinweis
  • Wenn du gerade deine eigene Kanzlei aufbaust, kommt steuerlich mehr auf dich zu als die Robe – Finanzamt-Anmeldung, EÜR, Rücklagen. Den Überblick für den Start findest du im kostenlosen AS-Kompass.

ID: 50816910

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