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GründungszuschussDein Leitfaden: So sicherst du dir die finanzielle Starthilfe

14.10.20266 Min. Lesedauervon RAin Fenja Schaffrick, Würzburg

Aller Anfang ist teuer: Wenn du eine eigene Kanzlei gründest, brauchst du in den ersten Monaten finanzielle Rückendeckung. Der Schritt in die Selbstständigkeit bietet dir maximale Unabhängigkeit und gestalterische Freiheit. Gleichzeitig bringt die Startphase finanzielle Fragen mit sich. Einnahmen fließen selten ab dem ersten Tag in ausreichender Höhe. Um deine Gründung ohne Existenzangst anzugehen, stellt der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ein wertvolles Instrument dar. Da es sich um eine Ermessensleistung handelt, entscheidet eine gute Vorbereitung über den Erfolg deines Antrags.

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1. Die rechtlichen Spielregeln: ALG I und 150-Tage-Regel

Damit die Agentur für Arbeit deinen Antrag prüft, musst du grundlegende Kriterien erfüllen. Die wichtigste Voraussetzung: Du brauchst einen bestehenden Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I).

Rechtsreferendar*innen, die ihren Vorbereitungsdienst im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses absolvieren, können nach Beendigung ihres Referendariats und bei rechtzeitiger Arbeitslosmeldung von der Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosengeld erhalten. Der Arbeitslosengeldanspruch beginnt unmittelbar nach dem Bestehen des Zweiten Staatsexamens, und zwar auch, wenn die Unterhaltsbeihilfe für den restlichen Prüfungsmonat weitergezahlt wird (BSG 12.5.21, B 11 AL 6/20 R, Abruf-Nr. 256052).

a) Melde dich arbeitssuchend

Melde dich spätestens drei Tage nach deiner bestandenen mündlichen Prüfung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend. So verhinderst du eine Sperrzeit. Die sonst übliche Meldung drei Monate vor Ende des Dienstverhältnisses erwartet die Arbeitsagentur von Referendar*innen in der Regel nicht (Bayerisches LSG 27.1.15, L 10 AL 382/13, Abruf-Nr. 256053). Denn du weißt drei Monate vorher nicht, ab welchem Tag du arbeitslos bist. Du kannst dich aber bereits mit der bestandenen schriftlichen Prüfung und deinem Termin für die mündliche Prüfung arbeitssuchend melden. Das kannst du online erledigen. Verpasst du die rechtzeitige Meldung, erhältst du eine Woche kein ALG I (einwöchige Sperrfrist).

b) Melde dich arbeitslos

Du musst dich spätestens am Tag nach deiner mündlichen Prüfung arbeitslos melden. Das kannst du online (www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld) mit dem Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) oder persönlich tun. Prüfe vorher, ob die Onlinefunktion freigeschaltet ist. Wenn nicht, kannst du das beim Bürgeramt nachholen. Du kannst dich aber auch bereits arbeitslos melden, wenn du den Termin deiner mündlichen Prüfung kennst. Erst ab dem Tag deiner Arbeitslosmeldung erhältst du ALG I. Meldest du dich also später arbeitslos, erhältst du für die Tage dazwischen kein Geld.

c) Vermeide Sperrzeiten, wenn du angestellt bist

Gründest du aus einer Kanzleianstellung heraus, solltest du Sperrzeiten vermeiden. Eine eigene Kündigung ohne wichtigen Grund führt in der Regel dazu, dass du zwölf Wochen kein ALG I erhältst. Das verkürzt deine ALG-I-Dauer und blockiert den Förderanspruch für diese Zeit.

d) Die 150-Tage-Regel kurz erklärt

Ausschlaggebend ist die gesetzliche 150-Tage-Regel: Am Tag deines offiziellen Gründungsstarts musst du noch einen Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen haben. Bei einem vollen Anspruch von 360 Tagen hast du rechnerisch also bis zu 210 Tage (ca. sieben Monate) Zeit, um deine Gründung vorzubereiten. Denke auch an den zeitlichen Umfang: Du musst deine Kanzlei hauptberuflich betreiben, also mindestens 15 Stunden pro Woche investieren.

e) Die Förderung gliedert sich in zwei Phasen:

  • Phase 1 (Monat eins bis sechs): Du erhältst die Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds (ALG I). Dazu kommen 300 EUR Pauschale für deine soziale Absicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung).
  • Phase 2 (Monat sieben bis 15): Auf gesonderten Antrag erhältst du für weitere neun Monate die Pauschale von 300 EUR. Voraussetzung: Du weist der Arbeitsagentur nach, dass du deine Kanzlei weiterhin hauptberuflich betreibst.

Der Gründungszuschuss ist einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 2 Buchst. b EStG) und unterliegt im Gegensatz zum regulären ALG I nicht dem Progressionsvorbehalt.

2. Dein Weg bei der Agentur für Arbeit

Melde dich zuerst arbeitssuchend bzw. arbeitslos. Vereinbare umgehend ein Erstgespräch mit deiner Vermittlungsperson. Äußere dort sofort deinen Gründungswunsch und lass dir das offizielle Antragsformular aushändigen.

Praxistipp — Hole das Antragsformular unbedingt vor deinem offiziellen Gründungstag ab. Die Arbeitsagentur unterliegt dem Vermittlungsvorrang. Je früher du deinen klaren Gründungsplan zeigst, desto schneller nimmst du den Vermittlungsdruck heraus.

Checkliste — Unterlagen für die Arbeitsagentur

  • ⃝ Antragsformular der Agentur für Arbeit (vor Start abgeholt)
  • ⃝ Nachweis über ALG-I-Restanspruch (mindestens 150 Tage am Gründungstag)
  • ⃝ Vollständiger Businessplan
  • ⃝ Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (für drei Jahre)
  • ⃝ Tabellarischer Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
  • ⃝ Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (Formular BA GZ 04)

3. Businessplan

Der Businessplan ist deine Visitenkarte bei der Arbeitsagentur. Da der Gründungszuschuss im Ermessen deiner Vermittlungsperson liegt, musst du schwarz auf weiß belegen, dass dein Konzept wirtschaftlich tragfähig ist.

Den Auftakt bildet die Zusammenfassung, die alle Eckdaten wie Gründungsvorhaben, Rechtsform, Starttermin, Standort und Finanzierungsbedarf übersichtlich bündelt. Es folgt die Unternehmensbeschreibung, in der du dein Leistungsangebot, deine fachliche Ausrichtung sowie deine Alleinstellungsmerkmale (USP) darlegst. In der Marktanalyse definierst du deine Zielgruppen und analysierst das regionale Wettbewerbsumfeld. Daran anknüpfend beschreibst du deine Marketing- und Vertriebsstrategie.

Der Abschnitt Organisation und Personal skizziert deine Kanzleiinfrastruktur (Kanzleisoftware, Buchhaltung) sowie perspektivische Personalschritte. Im Zeitplan strukturierst du die Meilensteine der ersten Monate von der Zulassung bis zum Mandatsausbau.

Für Anwaltsgründungen ist spätestens hier der Moment, dich mit den Fachrichtungen auseinanderzusetzen und dir die Frage zu stellen: Möchte ich „Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt“ sein oder mich spezialisieren?

Die Finanzplanung umfasst den konkreten Kapitalbedarf sowie die dreijährige Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Das Kapitel Risiken und Chancen benennt potenzielle Hürden (wie anfänglich geringe Bekanntheit) und zeigt passende Gegenmaßnahmen auf, während im Anhang alle relevanten Nachweise beiliegen.

4. Tragfähigkeitsbescheinigung

Der Gesetzgeber verlangt zwingend die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (§ 93 Abs. 2 SGB III), die sog. Tragfähigkeitsbescheinigung. Als fachkundige Stellen fungieren z. B. Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, Rechtsanwaltskammern, Industrie- und Handelskammern oder Unternehmens- und Gründungsberater*innen.

Die fachkundige Stelle prüft deine Unterlagen auf dem Bogen BA GZ 04 anhand von vier Säulen:

  • 1. Vollständigkeit der Konzept- und Finanzunterlagen
  • 2. Deine fachliche und kaufmännische Eignung
  • 3. Plausibilität der Umsatz- und Rentabilitätsprognose (drei Jahre)
  • 4. Gesamtvotum zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit

5. Die Zusammenarbeit mit dem Finanzamt

Während dein Antrag bei der Arbeitsagentur bearbeitet wird, wartet eine weitere Behörde bei der Gründung auf dich: Du musst beim Finanzamt deine Gründung anzeigen. Melde deine freiberufliche Tätigkeit (§ 18 EStG) innerhalb eines Monats nach Start beim zuständigen Finanzamt an.

Das erledigst du elektronisch über das ELSTER-Portal mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Achte dabei auf folgende Praxispunkte:

  • 1. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) vs. Regelbesteuerung: Als Kanzlei wählst du in der Regel die Regelbesteuerung. Zudem erstattet dir das Finanzamt die Vorsteuer aus deinen Anschaffungen (Kanzleimöbel, IT, Software) im Rahmen der wiederkehrenden Umsatzsteuervoranmeldungen.
  • 2. Steuernummer und USt-IdNr.: Beantrage im Fragebogen direkt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Du musst entweder deine Steuernummer oder deine USt-IdNr. auf allen Kanzleirechnungen angeben.
  • 3. Angabe des Gründungszuschusses: Trage den Gründungszuschuss im ELSTER-Bogen als steuerfreie Einnahme ein. Er erhöht deinen zu versteuernden Gewinn nicht.

Praxistipp — Wenn du bereits eine*n Steuerberater*in hast, übernimmt die Steuerkanzlei das im Regelfall für dich.

weiterführende Hinweise

ID: 50970297

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