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VerschwiegenheitDas Fachgespräch über konkrete Mandate mit befreundeten Jurist*innen

Registrierungspflichtig23.03.20262 Min. LesedauerVon RA Udo Henke, Unna

Heute Nachmittag treffe ich frühere Studienfreund*innen beim gemeinsamen Joggen – die Gelegenheit, auf der langen Laufstrecke eine vertrackte Rechtsfrage im Scheidungsmandat Müller ./. Doppel-Müller anzusprechen. Einige sind inzwischen als Richter*in in der Justiz, andere als Rechtsanwält*in tätig. Da ist also reichlich juristisches Know-how versammelt. Aber wie weit darf ich eigentlich Details des Mandats ansprechen? Die Kommiliton*innen von früher sind schließlich nicht Kolleg*innen in meiner eigenen Kanzlei.

Männer_und_Frau_joggen_Midjourney_Topnews.jpg (Bild: KI-generiert/Midjourney)
Bild: KI-generiert/Midjourney

Das anwaltliche Berufsrecht ist in diesem Punkt sehr streng. Nach § 43a Abs. 2 BRAO haben die dir anvertrauten Mandatsinformationen in Gesprächen mit Außenstehenden nichts zu suchen, auch wenn es deine guten Freund*innen und sogar Berufskolleg*innen sind. Du darfst allenfalls allgemein gehaltene Fragen zur Beurteilung in anonymisierten Sachverhalten stellen. Die korrekte Fassung solcher Fragen kennen wir alle noch von der Juraausbildung: „Frau M. will sich von ihrem Ehemann trennen und es stellt sich beim Thema eines möglichen Zugewinnausgleichs folgende Rechtsfrage: …“.

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