VerschwiegenheitDas Fachgespräch über konkrete Mandate mit befreundeten Jurist*innen
Heute Nachmittag treffe ich frühere Studienfreund*innen beim gemeinsamen Joggen – die Gelegenheit, auf der langen Laufstrecke eine vertrackte Rechtsfrage im Scheidungsmandat Müller ./. Doppel-Müller anzusprechen. Einige sind inzwischen als Richter*in in der Justiz, andere als Rechtsanwält*in tätig. Da ist also reichlich juristisches Know-how versammelt. Aber wie weit darf ich eigentlich Details des Mandats ansprechen? Die Kommiliton*innen von früher sind schließlich nicht Kolleg*innen in meiner eigenen Kanzlei.

Das anwaltliche Berufsrecht ist in diesem Punkt sehr streng. Nach § 43a Abs. 2 BRAO haben die dir anvertrauten Mandatsinformationen in Gesprächen mit Außenstehenden nichts zu suchen, auch wenn es deine guten Freund*innen und sogar Berufskolleg*innen sind. Du darfst allenfalls allgemein gehaltene Fragen zur Beurteilung in anonymisierten Sachverhalten stellen. Die korrekte Fassung solcher Fragen kennen wir alle noch von der Juraausbildung: „Frau M. will sich von ihrem Ehemann trennen und es stellt sich beim Thema eines möglichen Zugewinnausgleichs folgende Rechtsfrage: …“.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
ID: 50779292